"Das Erlaubte ist offenkundig, und das Verbotene ist offenkundig
عن أبي عبدالله النعـمان بن بشير رضي الله عـنهما، قـال: سمعـت رسـول الله يقول: {إن الحلال بيّن، وإن الحـرام بيّن، وبينهما أمـور مشتبهات لا يعـلمهن كثير من الناس، فمن اتقى الشبهات فـقـد استبرأ لديـنه وعـرضه، ومن وقع في الشبهات وقـع في الحرام، كـالراعي يـرعى حول الحمى يوشك أن يرتع فيه، ألا وإن لكل ملك حمى، ألا وإن حمى الله محارمه، ألا وإن في الجـسد مضغة إذا صلحـت صلح الجسد كله، وإذا فـسـدت فـسـد الجسـد كـلـه، ألا وهي الـقـلب }.
[رواه البخاري:52، ومسلم:1599].
Von Abu 'Abdullah An-Nu'man Ibn Basir, Allahs Wohlgefallen auf beiden: Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagen: "Das Erlaubte ist offenkundig, und das Verbotene ist offenkundig, und zwischen den beiden gibt es zweifelhafte Angelegenheiten, über die viele Menschen nicht Bescheid wissen. Wer sich nun vor den zweifelhaften Angelegenheiten hütet, macht sich damit frei, was seine Religion und Ehre betrifft. Wer auf zweifelhafteAngelegenheiten hereinfällt, der gerät in das Verbotene, wie der Hirt, der seine Herde um den geschützten Bezirk herum weidet, im Begriff ist, darin zu weiden. Fürwahr, jeder Herrscher hat einen geschützten Bezirk, und Allahs geschützter Bezirk ist das Verwehrte. Fürwahr, im Körper ist ein kleiner Fleischklumpen; und wenn er gesund ist, ist der gesamte Körper gesund, und wenn er schlecht ist, ist der gesamte Körper schlecht. Fürwahr, dies ist das Herz.<
Diejenigen, die Zins verschlingen, werden nicht anders aufstehen als jemand, den der Satan durch Wahnsinn hin und her schlägt. Dies (wird sein), weil sie sagten: "Verkaufen ist das gleiche wie Zinsnehmen." Doch hat Allah Verkaufen erlaubt und Zinsnehmen verboten. Zu wem nun eine Ermahnung von seinem Herrn kommt, und der dann aufhört, dem soll gehören, was vergangen ist, und seine Angelegenheit steht bei Allah. Wer aber rückfällig wird, jene sind Insassen des (Höllen)feuers. Ewig werden sie darin bleiben. (275)
O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Greuel vom Werk des Satans. So meidet ihn, auf daß es euch wohl ergehen möge! (90
O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch Wiedervergeltung für die Getöteten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven und das Weib für das Weib. Doch wenn einem von seinem Bruder etwas erlassen wird, so soll die Verfolgung (der Ansprüche) in rechtlicher Weise und die Zahlungsleistung an ihn auf ordentliche Weise geschehen. Das ist eine Erleichterung von eurem Herrn und Erbarmung. Wer aber nach diesem eine Übertretung begeht, für den gibt es schmerzhafte Strafe. (178)
لخراب الكعبة مئة مرة حجرا عن حجر أهون عند الله من قتل مسلم حرام الدم
Denn die Kaaba Stein für Stein zu zerstören ist bei Allah 100 mal einfacher als Muslim verbotener Weise zu töten